Gründe und Ziele des Förderkonzepts:
Die Jugend stellt einen Großteil der Mitglieder der Tennisabteilung und ist sowohl im Bereich des Breiten- als auch Leistungssports ein wichtiges Fundament des Vereins. Die sportliche und persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und diese langfristig an den Verein zu binden, ist ein vorrangiges Ziel der Tennisabteilung.
Mit dem Förderkonzept verfolgt der Verein daher zwei Ziele:
Voraussetzungen:
Das Fördertraining wird durch die Tennisabteilung finanziell unterstützt. Über die Höhe der Unterstützung wird zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in einer Ausschusssitzung entschieden.
Für die Auswahl der Förderkinder sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
Bezuschussung:
Dies vorausgeschickt, fördert die Tennisabteilung SVL den Trainingsbesuch der betreffenden Kinder mit einem Zuschuss zu den Trainingskosten wie folgt:
eine Trainingsstunde pro Woche |
15% |
zwei Trainingsstunden pro Woche |
25% |
drei Trainingsstunden pro Woche |
35% |
vier oder mehr Trainingsstunden pro Woche |
45% |
Von der Förderung ausgeschlossen sind Einzeltrainingsstunden.
Generell unterstützen wir die Jugend auch im Winter aufgrund vergünstigter Preise - siehe Jugendangebot.
Die Dokumentation der vorgenannten Voraussetzungen für eine Förderung obliegt dem Haupttrainer.
Von den Kindern wird die Bereitschaft vorausgesetzt, an allen Spielen der Saison teilzunehmen. Sofern die Kinder nicht regelmäßig an den Medespielen teilnehmen, besteht kein Anspruch auf die festgelegte Förderung.
Soweit möglich werden der Trainer und Jugendwart bei der Spielereinteilung Wünsche berücksichtigen.
Eine Befreiung von der Turnierteilnahme ist nur in unverschuldete Härtefälle möglich. Bei diesen Fällen entscheiden der Haupttrainer und der Jugendwart in einem gemeinsamen Beschluss über die Bewilligung und ggf. die Höhe der Förderung. Der Beschluss ist schriftlich in einfacher Form zu dokumentieren und dem Ausschuss zu zuleiten.
Voraussetzung Rückerstattung Nenngeld:
Kinder, die für die Tennisabt. SVL antreten und dort in einer Mannschaft spielen, erhalten eine Turniergelderstattung bei Bezirksmeisterschaften und anderen Turnieren. Entsprechende Nachweise sind dem Haupttrainer bis zum Ende eines Kalenderjahres vorzulegen. Das Nenngeld wird immer erst im April des darauffolgenden Jahres erstattet und auch nur dann, wenn der/die Spieler/in auch im Jahr der Erstattung mindestens bei den Meldespielen Sommer wieder als Mannschaftsspieler /in der SVL Tennisabteilung gemeldet wird.
Auch hier wird bei Härtefällen in Einzelfallbetrachtung gesondert über die Erstattung entschieden. Diese Fälle sind vom Jugendwart dem Ausschuss vorzustellen. Der Ausschuss entscheidet über die Bewilligung und ggf. die Höhe der Erstattung.
September 2024 Vorstand Tennisabteilung Leingarten